Bundestag verabschiedet Wehrdienstmodernisierungsgesetz
Wehrpflicht in Deutschland

Der Bundestag hat am Mittwoch das Gesetz „zur Modernisierung des Wehrdienstes“ beschlossen. Mit 323 Ja- gegen 272 Nein-Stimmen votierte die Mehrheit für das neue Regelwerk, das einen freiwilligen Wehrdienst in den Mittelpunkt stellt.

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) bezeichnete die Entscheidung als wichtigen Schritt für die Verteidigungsfähigkeit. Zugleich mahnte er, dass im Fall unzureichender Freiwilliger oder steigender Bedrohungen eine verpflichtende Teilwehrpflicht notwendig werden könnte.

Kernpunkt des Gesetzes ist ein freiwilliger Dienst für 18-jährige Männer und Frauen ab Anfang 2026. Männer müssen verpflichtend einen Fragebogen zur Eignung und Motivation ausfüllen, für Frauen ist die Teilnahme freiwillig. Zusätzlich wird die Musterung für Männer, die ab 2008 geboren sind, wieder eingeführt. Das Verteidigungsministerium soll ab 2027 halbjährlich die Zahl der Freiwilligen an das Parlament melden.

Parallel gab es in Städten des Ruhrgebiets nur wenig Zulauf zu Demonstrationen gegen die Wehrpflicht. Einige Jugendliche äußerten Ablehnung, ohne sich näher mit den Hintergründen auseinanderzusetzen. Pistorius betonte, dass die Bundeswehr auch diejenigen schütze, die der Wehrpflicht skeptisch gegenüberstünden, und dass die Reform gesellschaftlich notwendig sei. Ein freiwilliger oder verpflichtender Dienst soll nicht nur die Verteidigungsfähigkeit sichern, sondern auch soziale Dienste stärken, Gemeinschaftsgefühl fördern und das Bewusstsein für gesellschaftliche Verantwortung schärfen.