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Kreishaus Unna
Wegen anhaltender Trockenheit und hoher Temperaturen beschränkt der Kreis Unna ab dem 4. Juli die Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen. Die Regelung gilt bis Ende Oktober und betrifft vor allem landwirtschaftliche und gewerbliche Nutzer.
Ohne ausdrückliche Erlaubnis ist es dann untersagt, Wasser mit Pumpen, Schläuchen oder fahrbaren Behältern zu entnehmen. Zulässig bleibt lediglich das Schöpfen kleiner Mengen – etwa mit Eimern oder Gießkannen. Auch das Tränken von Weidevieh bleibt erlaubt.
Hintergrund sind die sinkenden Wasserstände in kleineren Gewässern. Durch die frühzeitige Maßnahme soll ein ökologisches Minimum an Wasser im System erhalten bleiben.
Nicht betroffen von der Verfügung sind Ruhr, Lippe, Emscher und der Datteln-Hamm-Kanal. Für diese Gewässer ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig.
Der Kreis Unna ist eine der ersten Kommunen im Ruhrgebiet, die auf die aktuellen Wetterlagen mit einer konkreten Maßnahme reagiert. Ziel ist es, Schäden an Natur und Gewässerökologie vorzubeugen.