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Zeche Erin / Castrop-Rauxel
In Castrop-Rauxel sorgt die Minigolfanlage im Goldschmieding-Park seit Monaten für Diskussionen. Während viele Bürgerinnen und Bürger den Fortbestand der Freizeitanlage fordern, sieht sich der Betreiber mit rechtlichen Hürden konfrontiert. Die Stadtverwaltung veröffentlichte nun erstmals eine detaillierte Stellungnahme, um die Situation öffentlich einzuordnen.
Die Minigolfanlage befindet sich auf einer Pachtfläche im Eigentum der Stadt. Die Bahnen und das Gebäude wurden jedoch von früheren Betreibern errichtet und später vom jetzigen Pächter übernommen. Damit ist die Stadt lediglich Verpächterin des Grundstücks, nicht aber Eigentümerin der baulichen Anlagen. Für Strom- und Wasserversorgung müsse der Betreiber selbst sorgen.
Bauantrag notwendig
Für den rechtmäßigen Betrieb ist ein genehmigter Bauantrag erforderlich. Bestandsschutz genießen nach Angaben der Stadt die ursprünglichen 18 Bahnen. Zusätzliche Bahnen, die der aktuelle Betreiber errichtet hat, sind nicht genehmigt und liegen zudem in einem ausgewiesenen Waldgebiet. Auch am Gebäude wurden nachträgliche Anbauten festgestellt, die ohne Genehmigung erfolgten. Teile davon müssen zurückgebaut werden.
Neben der Bauordnung ist auch die untere Naturschutzbehörde beteiligt. Sie knüpft eine Zustimmung an die Bedingung, dass die nicht genehmigten Bauteile entfernt und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden. Für den angestrebten Schankbetrieb ist außerdem eine Konzession erforderlich, die erst nach einer erteilten Baugenehmigung möglich ist.
Perspektive offen
Die Stadtverwaltung verweist darauf, dass ein Weiterbetrieb der Anlage grundsätzlich möglich sei, wenn die Auflagen erfüllt werden. Dazu gehören der Rückbau zusätzlicher Bahnen und Anbauten, statische Nachweise für das Gebäude und ein angepasstes Entwässerungskonzept. Der Betreiber müsse außerdem eine eigenständige Strom- und Wasserversorgung sicherstellen.
Bis Ende 2025 erwartet die Verwaltung die Umsetzung der geforderten Maßnahmen. Ob die Minigolfanlage danach weitergeführt werden kann, hängt von der Bereitschaft des Betreibers ab, die Bedingungen zu erfüllen.