Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle vor dem Abflug
Flughafen Dortmund

(c) Hans Juergen Landes Fotografie

Einsatzkräfte der Bundespolizei haben am 14. und 15. August 2026 bei grenzpolizeilichen Ausreisekontrollen am Flughafen Dortmund drei per Haftbefehl gesuchte Männer festgestellt. Für zwei Reisende endete die Kontrolle nach Zahlung der offenen Geldstrafen glimpflich, ein dritter Mann musste den Gang in die Justizvollzugsanstalt antreten.

Ausreisekontrollen: Ein Mann in Haft, zwei Geldstrafen vor Ort beglichen

Die Kontrollmaßnahmen im Einzelnen:

  • Freitagmorgen (07:00 Uhr): Bei der Kontrolle eines Fluges nach Banja Luka (Bosnien und Herzegowina) überprüften die Beamten einen 28-jährigen bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Hof wegen unerlaubten Aufenthalts vor. Da der Mann die Geldstrafe in Höhe von 360 Euro (ersatzweise sechs Tage Freiheitsstrafe) nicht begleichen konnte, wurde er festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

  • Freitagmorgen (09:00 Uhr): Rund zwei Stunden später fiel bei der Abfertigung eines Fluges nach Niš (Serbien) ein 42-jähriger serbischer Staatsangehöriger aus Dortmund auf. Ein Haftbefehl zur Erzwingungshaft über drei Tage wegen eines offenen Bußgeldes von 70 Euro war gegen ihn anhängig. Er zahlte den Betrag direkt bei den Beamten ein und durfte seine Reise antreten.

  • Samstagmorgen (07:20 Uhr): Vor einem Flug nach Skopje (Nordmazedonien) geriet ein 34-jähriger nordmazedonischer Staatsangehöriger in die Kontrolle. Die Staatsanwaltschaft Traunstein suchte ihn wegen des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen per Vollstreckungshaftbefehl. Durch die sofortige Begleichung der geforderten 780 Euro wendete er eine 39-tägige Ersatzfreiheitsstrafe ab und passierte die Grenzkontrolle planmäßig.