
Verkehrskontrolle Polizei
(c) Hendrik Klein
Einsicht kommt zu spät: Bei einer unangekündigten Geschwindigkeitskontrolle der Dortmunder Polizei an der Emscherallee wurde ein 36-jähriger Autofahrer erwischt, dem nun drastische Konsequenzen drohen. Sein Versuch, das drohende Fahrverbot mit beruflichen Gründen abzuwenden, stieß bei den Beamten auf Unverständnis.
Zu hohe Geschwindigkeit verlängert den Anhalteweg im Ernstfall erheblich und lässt einen Zusammenstoß oft unvermeidbar werden. Da zudem die kinetische Energie im Falle eines Aufprahls exponentiell ansteigt, was die Unfallfolgen drastisch verschlimmert, führt die Polizei Dortmund regelmäßig unangekündigte Radarkontrollen durch. Ziel dieser Maßnahmen ist es, das Geschwindigkeitsniveau dauerhaft zu senken und die Zahl schwerer oder tödlicher Verkehrsunfälle zu reduzieren. Am 8. Juni stand dabei die Verbindung Emscherallee / Altmengeder Straße im Fokus der Verkehrsüberwerwachung.
Während der nicht einmal dreistündigen Kontrolle, die exakt zwischen 9:15 Uhr und 12:00 Uhr stattfand, registrierten die Beamten insgesamt 20 deutliche Geschwindigkeitsverstöße. Ein Fahrer stach dabei jedoch besonders negativ aus der Masse heraus.
Spitzenreiter droht Verdopplung des Bußgeldes wegen Vorsatzes
Der unrühmliche Spitzenreiter des Tages war ein 36-jähriger Autofahrer aus Dortmund. Nach Abzug einer gesetzlich vorgeschriebenen Toleranz von 5 km/h verblieb eine derart massive Geschwindigkeitsüberschreitung, dass der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog hierfür bereits die Höchststrafen vorsieht. Dem Mann drohen nun ein empfindliches Bußgeld von bis zu 700 Euro, zwei Punkte im Flensburger Fahreignungsregister sowie ein dreimonatiges Fahrverbot.
Damit ist das Ende der Fahnenstange für den Raser unter Umständen jedoch noch nicht erreicht: Die Polizei prüft derzeit, ob dem Dortmunder ein vorsätzliches Handeln unterstellt werden muss. Sollte sich dieser Verdacht im weiteren Verfahren erhärten, sieht das Gesetz eine Verdopplung des Regelsatzes vor, wodurch sich das Bußgeld auf bis zu 1.400 Euro erhöhen könnte.
Ausrede greift nicht: „Darüber macht man sich vorher Gedanken“
Als die Einsatzkräfte den 36-Jährigen nach der Messung anhielten und ihn über das bevorstehende Fahrverbot in Kenntnis setzten, folgte eine unter Verkehrssündern bekannte Argumentation. Der Fahrer erkundigte sich umgehend nach einer Ausnahmeregelung oder einer abweichenden Entscheidung vom Bußgeldkatalog, da er nach eigenen Angaben beruflich zwingend auf seinen Führerschein angewiesen sei.
Die Reaktion der Dortmunder Polizei auf diesen Vorstoß fiel via Social Media deutlich und unmissverständlich aus: Über die Konsequenzen für den eigenen Arbeitsplatz müsse man sich Gedanken machen, bevor man das Gaspedal so tief durchdrücke. An der Kontrollstelle selbst komme jede Einsicht schlichtweg zu spät. Die Verkehrszeichen regeln die Höchstgeschwindigkeit unmissverständlich für alle Teilnehmer zum Schutz der Allgemeinheit.
