
Rettungswagen (RTW)
(c) Hendrik Klein
Die Stadt Essen hat entschieden, die angekündigten Eigenanteile für Rettungsdiensteinsätze vorerst nicht an Bürger:innen zu versenden. Die Maßnahme soll bis zu einer bundesweiten Regelung zur Kostenübernahme gelten.
Dringlichkeitsentscheidung des Rates
Der Rat der Stadt Essen beschloss am 17. Dezember 2025 per Dringlichkeitsentscheidung, die angekündigten Gebührenbescheide für den Rettungsdienst ab 1. Januar 2026 vorerst auszusetzen. Die Gebühren werden zunächst an die Krankenkassen gerichtet. Der Anspruch der Stadt auf die Kosten bleibt bestehen und verfällt nicht.
Oberbürgermeister Thomas Kufen erklärte, dass nach intensiven Gesprächen auf Bundes- und Landesebene eine Lösung in Sicht sei. Noch im ersten Quartal 2026 soll das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung ins Bundeskabinett eingebracht werden. Eine Beschlussfassung auf Bundesebene könnte noch vor der Sommerpause erfolgen.
Ziel: Bessere Vernetzung der Notfallversorgung
Die geplante Reform soll die drei Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – besser vernetzen und aufeinander abstimmen. Bis zu einer einheitlichen Regelung auf Bundesebene wird eine Übergangsregelung unter der Moderation von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann bis Ostern angestrebt. Dabei soll die Kostenübernahme sogenannter Fehlfahrten durch die Krankenkassen erfolgen.
Kufen betonte, dass die öffentliche Debatte um die Rettungsdienstgebühren in den letzten Tagen zu Bewegung in den Verhandlungen geführt habe. Zahlreiche Kommunen in NRW arbeiten gemeinsam daran, dass Einsätze der Rettungsdienste ohne anschließenden Transport in ein Krankenhaus künftig von den Krankenkassen übernommen werden.
Übergangsregelung und weitere Schritte
Da die neue Satzung zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt, wurde die Entscheidung als Dringlichkeitsmaßnahme getroffen. Die Stadt Essen will so Bürger:innen entlasten, bis eine bundesweite Regelung zur Finanzierung von Rettungsdiensteinsätzen umgesetzt wird.
