
Verkehrskontrolle Polizei
(c) Hendrik Klein
Bei einer verkehrs- und ordnungsrechtlichen Schwerpunktkontrolle haben Einsatzkräfte verschiedener Behörden am Donnerstag, den 6. August, mehrere Wohngebäude in Gelsenkirchen überprüft. Beteiligt an der Aktion waren der Kommunale Ordnungsdienst (KOD), der Verkehrsüberwachungsdienst, die Stadtplanung, die Bauordnung, das Jobcenter Gelsenkirchen, der Energieversorger ELE sowie die Polizei. Kontrolliert wurden Immobilien in der Herner Straße, Schalker Straße, Uechtingstraße und Bergmannstraße.
Nutzungsuntersagungen, Zählersperrungen und Schutt im Hinterhof
In der Herner Straße wurden sieben von acht Wohnungen begangen. Wegen formeller Illegalität sprach die Behörde dort für vier Wohnungen Nutzungsuntersagungen aus und nahm Mängel wie eine defekte Haustür sowie ein gesplittertes Dachgeschossfenster auf. In der Bergmannstraße sperrte der Energieversorger ELE in einem Wohnhaus zwei Gaszähler.
Besonders erhebliche Mängel kamen in zwei Gebäuden an der Schalker Straße ans Licht. Die Einsatzkräfte veranlassten dort Nutzungsuntersagungen für zwei Dachgeschosswohnungen sowie die Sperrung von zwei Gas- und vier Stromzählern. Zudem bemängelte die Bauordnung offene Kabelführungen, fehlende Absturzsicherungen und Brandlasten. Für einen illegal erstellten Hinterhof-Anbau erging eine Abrissverfügung, während zugemüllte Hofflächen an die Gelsendienste und das Umweltreferat gemeldet wurden. Auch drei Gewerbebetriebe wurden zur Überprüfung an die Gewerbeabteilung übermittelt. In der Uechtingstraße ergaben sich bei der Kontrolle von vier Wohnungen Hinweise auf unerlaubte Ortsabwesenheit im Zusammenhang mit Sozialleistungsbezug. Sämtliche Verdachtsfälle von Sozialleistungsmissbrauch werden durch das Jobcenter und den KOD nachkontrolliert.
Verkehrsüberwachung spricht Verwarnungen und Bußgelder aus
Auch im direkten Umfeld der Immobilien führte der Verkehrsüberwachungsdienst intensive Kontrollen durch. Dabei wurden insgesamt 46 Verwarnungen im Straßenverkehr ausgeteilt und elf Bußgeldverfahren wegen fehlender oder fehlerhafter Fahrerlaubnisse eingeleitet. Zudem mussten sechs Fahrzeuge wegen erheblicher Verkehrsbehinderungen kostenpflichtig abgeschleppt werden. Fünf Fahrzeughalter wurden darüber hinaus aufgefordert, nicht angemeldete Fahrzeuge unverzüglich aus dem öffentlichen Raum zu entfernen. Das behördenübergreifende Vorgehen ermöglichte es, ordnungs-, bau-, wohnungsaufsichts-, sozial- und verkehrsrechtliche Sachverhalte gleichzeitig zu erfassen und direkt Maßnahmen einzuleiten.
