Polizei im Märkischen Kreis startet „Projekt E“ an Schulen
Das Logo des „Projekt E“: Polizeibeamte gehen in die 8. Klassen der weiterführenden Schulen im Märkischen Kreis .

Die Unfallzahlen mit Kindern und Jugendlichen auf E-Scootern im Märkischen Kreis schießen rasant in die Höhe. Mit einem landesweiten Modellprojekt nimmt die Kreispolizeibehörde nach den Sommerferien nun gezielt die achten Klassen aller weiterführenden Schulen ins Visier, um über die strengen Verkehrsregeln aufzuklären.

Die polizeilichen Verkehrsplaner im Märkischen Kreis blicken mit großer Sorge auf eine alarmierende Entwicklung im Straßenverkehr. Die Anzahl der Unfälle, an denen E-Scooter beteiligt sind, verzeichnet einen dramatischen Zuwachs von 700 Prozent. Ein Negativtrend, der sich auch in der jüngsten Vergangenheit unvermindert fortsetzt, da es gerade in den vergangenen Tagen wieder zu mehreren Kollisionen mit teils verletzten Jugendlichen im Kreisgebiet kam. Im Zuge der Unfallaufnahme und bei täglichen Kontrollen stellen die Polizeibeamtinnen und -beamten immer wieder eine eklatante Wissenslücke bei den jungen Nutzern im Umgang mit den motorisierten Rollern fest. Viele Jugendliche begreifen die Fahrzeuge als reines Spielzeug. Die Realität sieht jedoch anders aus: E-Scooter zählen rechtlich als vollwertige Kraftfahrzeuge, weshalb für sie auch die strengen Regeln des Straßenverkehrsgesetzes gelten – und zwar ausnahmslos auch für sogenannte „Kinder-E-Scooter“.

Abgestellter E-Scooter
(c) Sebastian Sendlak

In den größeren Städten des Märkischen Kreises gehören behördliche Schwerpunkt-Einsätze, bei denen Polizeikräfte in den Innenstädten gezielte Kontrollen im E-Scooter-Verkehr durchführen, bereits zum Alltag. Um die Unfallzahlen jedoch nachhaltig zu senken, setzt die Behörde ab dem kommenden Schuljahr verstärkt und konsequent auf das Prinzip der Prävention durch direkte Aufklärung. Im Rahmen eines landesweiten Modellprojektes besuchen speziell geschulte Polizeibeamtinnen aus den Dienststellen für Verkehrsunfallprävention und Opferschutz nach den Sommerferien systematisch die Klassen des achten Jahrgangs an allen weiterführenden Schulen im gesamten Märkischen Kreis. In den Unterrichtsstunden erklären die Beamten die rechtlichen Vorschriften, demonstrieren anhand von Beispielen die teils verheerenden Unfallfolgen und beantworten die Fragen der Schüler. Das erklärte Kernziel der Kampagne ist es, Unfälle aktiv zu verhindern und bei den Jugendlichen das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass sie mit einem motorisierten Kraftfahrzeug am Verkehr teilnehmen.

Gesetzliche Vorschriften: Was auf dem E-Scooter erlaubt und verboten ist

Wer sich mit einem Elektrokleinstfahrzeug – so die offizielle gesetzliche Bezeichnung für die Roller – im öffentlichen Raum bewegt, muss sich zwingend mit den allgemeinen Verkehrsregeln vertraut machen. Darüber hinaus greifen für die Nutzung von E-Scootern spezifische, bundesweit gültige Vorschriften, die bei Verstößen konsequent geahndet werden.

Das Gesetz schreibt ein striktes Mindestalter von 14 Jahren vor, um mit einem E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum fahren zu dürfen. Zudem ist die Nutzung von Gehwegen und Fußgängerzonen absolut tabu; die Roller gehören ausschließlich auf den Radweg oder, falls dieser nicht vorhanden ist, auf die Straße. Ein Verstoß gegen dieses Nutzungsverbot zieht unweigerlich ein Bußgeld nach sich. Ebenso verhält es sich mit dem weit verbreiteten Phänomen, Freunde auf dem Trittbrett mitzunehmen. Es gilt die unumstößliche Regel, dass pro Roller nur eine einzige Person befördert werden darf. Das Fahren zu zweit ist extrem gefährlich, da sich das Bremsverhalten des Scooters durch das zusätzliche Gewicht massiv verschlechtert.

Strenges Alkoholverbot und Konsequenzen für den Autoführerschein

Völlige Intoleranz zeigt der Gesetzgeber beim Thema Alkohol und Drogen auf dem E-Scooter. Genau wie beim Führen eines Autos gilt für Jugendliche unter 21 Jahren sowie für alle Fahranfänger in der gesetzlichen Probezeit eine strikte 0,0-Promille-Grenze. Wer betrunken oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln auf einem Roller erwischt wird, muss nicht nur mit einem hohen Bußgeld rechnen. Da es sich hierbei um Straftaten im Straßenverkehr handelt, die im offiziellen Register vermerkt werden, riskieren Jugendliche unter Umständen auch massiv ihre Chancen auf den späteren Erwerb des Autoführerscheins. Ebenfalls mit einem empfindlichen Bußgeld belegt wird die Nutzung von Smartphones während der Fahrt. Wer das Handy am Lenker in der Hand hält, wird analog zu den Regelungen für Fahrrad- und Autofahrer zur Kasse gebeten.

Um das „Projekt E“ auch der breiten Öffentlichkeit und den Medien näher vorzustellen, lädt die Kreispolizeibehörde bereits jetzt alle Medienschaffenden zu einem offiziellen Ortstermin ein. Dieser wird Anfang September in einer Schule im Märkischen Kreis stattfinden, um das Konzept und die Arbeit der Präventionsteams eingehender zu präsentieren.