
„Time To Breathe Fellowship“ startet Bewerbungsphase im Ruhrgebiet
Das „Time To Breathe Fellowship“ ist in die Bewerbungsphase gestartet. Das Programm richtet sich an Kunst- und Kulturschaffende im Ruhrgebiet, die unter strukturell erschwerten Bedingungen arbeiten. Ziel ist es, künstlerische Entwicklung, Professionalisierung und Vernetzung zu unterstützen. Die Förderung erstreckt sich über zehn Monate. Bewerbungsschluss ist der 3. Februar 2026.
Das Fellowship reagiert auf Herausforderungen, mit denen viele Künstlerinnen und Künstler konfrontiert sind, die sich als Schwarz, Person of Color, migrantisch positionieren oder eigene Fluchterfahrung haben. Fehlende Netzwerke, Sprachbarrieren, eine komplexe Förderlandschaft und struktureller Rassismus erschweren häufig den Zugang zu Sichtbarkeit und beruflicher Weiterentwicklung. Das Programm soll hier gezielt Unterstützung bieten.
Finanzielle und ideelle Unterstützung
Kern des „Time To Breathe Fellowship“ ist eine finanzielle Förderung in Höhe von 1.500 Euro pro Monat über einen Zeitraum von zehn Monaten. Ergänzt wird diese durch ein begleitendes Förderangebot, das sich an den individuellen Bedarfen der Fellows orientiert. Vorgesehen sind unter anderem Mentoring, Coachingsitzungen oder die Vermittlung einer Hospitanz. Zudem sind Vernetzungsveranstaltungen Bestandteil des Programms.
Die Fellows wirken gemeinsam mit der Leitung von Interkultur Ruhr an der inhaltlichen Gestaltung der ersten Ausgabe des Interkultur-Ruhr-Festivals mit, das im Oktober stattfinden soll. Eigene Formate, Themen und Perspektiven sollen dabei ausdrücklich eingebracht werden. Das Fellowship ist Teil der Kulturstrategie Ruhr und wird vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.
Wer sich bewerben kann
Angesprochen sind freischaffende Kunst- und Kulturschaffende aller Sparten, darunter unter anderem Autorinnen und Autoren, bildende Künstlerinnen und Künstler, Tänzerinnen und Tänzer, Filmemacherinnen und Filmemacher sowie Musikerinnen und Musiker. Voraussetzung ist der dauerhafte Wohnsitz im Ruhrgebiet. Bewerberinnen und Bewerber dürfen weder immatrikuliert noch regulär angestellt sein. Erfahrungen in postkolonialer oder intersektionaler Arbeit sind erwünscht, aber keine Pflicht.
Die Auswahl der Fellows trifft eine vierköpfige Jury, deren Zusammensetzung noch bekannt gegeben wird. Für die Bewerbung sind unter anderem eine Projektskizze, ein Lebenslauf sowie unterschriebene Unterlagen erforderlich. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich digital per E-Mail in einer zusammengefassten PDF-Datei. Bewerbungen sind vom 6. Januar bis zum 3. Februar 2026, 12 Uhr, möglich.
