
Fussball
Wertung gegen Schermbeck, Strafen für beide Klubs
Das Verbandssportgericht des FLVW spricht der SG Wattenscheid 09 die drei Punkte zu. Der SV Schermbeck muss wegen des Spielabbruchs tief in die Tasche greifen, doch auch der Böllerwurf wird sanktioniert.
Das Verbandssportgericht des Fußball- und Leichtathletikverbandes Westfalen (FLVW) hat am heutigen Donnerstag im Sportcentrum Kaiserau ein wegweisendes Urteil gefällt. Die abgebrochene und viel diskutierte Partie zwischen dem SV Schermbeck und der SG Wattenscheid 09 wird mit 2:0 Toren und drei Punkten für die Gäste aus Bochum gewertet. Damit fand ein hoch emotionaler Fall, der die gesamte Fußballregion in den letzten Tagen in Atem hielt, seinen vorläufigen juristischen Abschluss.
Spielabbruch in der Nachspielzeit: Die Hintergründe der Verhandlung
Der Vorfall ereignete sich in der hitzigen Nachspielzeit der Begegnung beim Stand von 3:2 für Wattenscheid. Ein Böllerwurf aus dem Wattenscheider Fanblock sorgte für eine Unterbrechung der Partie durch den Unparteiischen. Während die Gemüter hochkochten, kam es auf dem Feld zu Rudelbildungen. Letztlich wurde die Partie nicht wieder angepfiffen, da sich die Gastgeber des SV Schermbeck weigerten, das Spiel für die verbleibende Spielzeit fortzusetzen.
In der mündlichen Verhandlung in Kaiserau ging es nun um die Frage, ob eine sichere Fortführung der Partie zumutbar gewesen wäre. Das Sportgericht schloss sich im Kern dem Sonderbericht des Schiedsrichters an. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die akute Gefahrenlage nach dem Böllerwurf beendet war und ein Wiederanpfiff möglich gewesen wäre. Schermbeck konnte den Beweis nicht erbringen, dass zwei Akteure dauerhaft verletzungsbedingt einsatzunfähig waren. Einer der Schermbecker Spieler räumte vor Gericht ein, dass er nach einer kurzen Unterbrechung von fünf Minuten sportlich hätte weitermachen können.
5.000 Euro Strafe für Schermbeck – Glaubwürdigkeit von Spieler Marcinek erschüttert
Die Entscheidung des Gerichts hat für den SV Schermbeck bittere Konsequenzen. Das Verhaltend der Gastgeber nach den Vorfällen wurde als vorsätzlicher Spielabbruch gewertet. Neben dem Verlust der Punkte am grünen Tisch wurde eine empfindliche Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro gegen die Schermbecker verhängt.
Darüber hinaus droht dem Schermbecker Spieler Marcinek ein langes Nachspiel: Weil das Gericht seinen Aussagen zur Verletzung und zur angeblichen Unfähigkeit weiterzuspielen keinen Glauben schenkte, wurde ein separates sportgerichtliches Verfahren gegen ihn eingeleitet. Ihm droht eine Spielsperre wegen unsportlichen Verhaltens.
Wattenscheid zahlt für Pyrotechnik – Aufstiegskampf spitzt sich zu
Auf der anderen Seite kommt auch die SG Wattenscheid 09 nicht ohne Sanktionen davon. Der Verein wurde wegen des Fehlverhaltens seiner Fans und des Werfens von Pyrotechnik zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt. Die Vereinsführung der 09er verurteilte den Böllerwurf im Nachgang der Verhandlung nochmals aufs Schärfste und betonte, dass man ein solches Verhalten auf den Tribünen nicht toleriere. Juristisch vorbereitet wurde die SGW durch Rechtsanwalt Christof Wieschemann, vor Ort vertraten die Mitarbeiterinnen Celina Röll und Lena Bittner den Klub.
Durch die Bestätigung der Spielwertung bleibt die Tabelle an der Spitze hochgradig spannend. Für Wattenscheid bedeuten die drei Punkte einen riesigen Schritt im Kampf um den Aufstieg in den verbleibenden zwei Saisonspielen. Während die Bochumer den Blick nach vorne richten, herrscht aufseiten des SV Schermbeck vorerst Schweigen: Eine offizielle Stellungnahme der Vereinsführung zu dem harten Urteil aus Kaiserau liegt bis zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor.
