Strenges Badeverbot im Rhein gilt ab sofort im Kreis Wesel
Hinweisschild „Schwimmen im Rhein“

Kreis und Kommunen greifen im Kampf gegen tödliche Unfälle im Fluss hart durch. Verstöße gegen das neue Verbot werden mit empfindlichen Bußgeldern bestraft.

In den zurückliegenden Jahren haben der Kreis Wesel, die Rheinanliegerkommunen und verschiedene Rettungsorganisationen viele Präventionsmaßnahmen durchgeführt, die auf die extremen Gefahren des Rheins aufmerksam gemacht haben. Als weiteren Schritt ist ab Freitag, 15. Mai 2026, auch im Kreis Wesel das Baden und mehr als knöcheltiefe Betreten des Rheins offiziell und unmissverständlich verboten. Der Kreis Wesel hat dazu in enger Abstimmung mit den Rheinanliegerkommunen eine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen. Sie gilt ab sofort für das gesamte Ufergebiet der Städte Xanten, Wesel, Voerde, Rheinberg und Dinslaken. Verstöße können mit einem empfindlichen Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Ordnungsämter in Xanten, Wesel und Dinslaken kontrollieren die Ufer

Der Rhein ist ein lebensgefährliches Gewässer, unterstreicht Landrat Ingo Brohl den drastischen, aber notwendigen Schritt der Behörden. Auf Grund der Strömungen, Sogwirkungen der Schiffe und der immensen Kräfte, die wirken, kann selbst das Stehen im flachen Wasser für Kinder und auch Erwachsene zum Verhängnis werden. Das formelle Verbot ist das schärfste Schwert, um erneut noch einmal die Lebensgefahr ganz deutlich zu machen. Wir tun alles, um tödliche Unfälle im Rhein im Kreis Wesel zu verhindern. Am Ende wird es aber weiterhin auf Eigenverantwortung ankommen. Deshalb bitten wir eindringlich: Gehen Sie nicht in den Rhein, gehen sie nicht dort baden – es ist verboten, vor allem aber, es kann ihr Leben oder das ihres Kindes kosten.

Die neue Verordnung verbietet kreisweit neben dem klassischen Baden und Schwimmen auch das Waten oder Spielen im seichten Wasser. Für die Ordnungskräfte der fünf beteiligten Rheinanliegerkommunen schafft diese Regelung endlich eine klare rechtliche Grundlage für ein konsequentes ordnungsbehördliches Einschreiten sowie das direkte Ahnden von Verstößen vor Ort. Neben dem ab dem 15. Mai geltenden Badeverbot bemühen sich der Kreis Wesel sowie die Kommunen bereits seit Jahren intensiv darum, tragische Badeunfälle im Rhein zu verhindern.

DLRG unterstützt Aufklärung an den gefährlichen Rheinkilometern

So wurden zum Beispiel auf gemeinsame Initiative des Kreises, der Kommunen und der DLRG Bezirk Kreis Wesel große Schilder mit universell verständlichen Piktogrammen an bekannten „Badestellen“ am Rheinufer aufgestellt. Außerdem weist der Kreis Wesel regelmäßig über die Presse und seine Kanäle in den sozialen Netzwerken auf die unsichtbaren Gefahren des Rheins hin. Leider ertrinken immer wieder Menschen im Strom, weil ihnen die Risiken der natürlichen Strömung und der Schifffahrt nicht bekannt sind oder unterschätzt werden. Selbst für geübte Schwimmerinnen und Schwimmer ist es in den meisten Fällen aussichtslos, gegen die unberechenbare Strömung anzukämpfen.

Falls es trotz aller Warnungen zu einem Notfall kommt, sollten Betroffene nicht in Panik geraten, sondern mit der Strömung versuchen ans sichere Ufer zu schwimmen. Wenn Sie vom Ufer aus einen Notfall beobachten, gilt die goldene Regel: Keinen eigenen Rettungsversuch unternehmen, um sich nicht selbst in Lebensgefahr zu bringen. Wählen Sie sofort den Notruf 112 und melden Sie den Unfall der Leitstelle. Durch die Beschilderung am Ufer, auf denen in gut sichtbaren schwarzen Zahlen der jeweilige Rheinkilometer angegeben ist, können Sie den genauen Standort für die Rettungskräfte bestimmen. Versuchen Sie unbedingt, die Person im Blick zu behalten. Wer sich im Sommer abkühlen möchte, kann das in zahlreichen Freibädern und Badeseen im Kreis Wesel tun. Eine Liste der sicheren Bademöglichkeiten und offiziellen Gewässer gibt es online unter www.kreis-wesel.de/tourismus/wassererlebnis.